Kosten und FAQ

Settings:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches das richtige Setting für Sie ist, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per Mail!.

Settings und Kosten:

Einzelsetting

100 €

Dauer: 50 Minuten


Paarsetting

200 €

Dauer: 90 Minuten

Familiensetting

200 €

Dauer: 90 Minuten

Die Bezahlung erfolgt Bar oder per Banküberweisung nach jeder Therapiesitzung.
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise. Die Psychotherapeutische Behandlung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Kostenzuschuss

Ab Jänner 2027 besteht für Sie die Möglichkeit, für die Psychotherapie (Einzelsetting) bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen.
Ein Kostenzuschuss ist an das Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert gebunden. Dafür ist eine psychotherapeutische Diagnose nach ICD-10 notwendig.

Die Kosten für die Psychotherapie werden zunächst privat bezahlt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen.

Aktuelle Kostenzuschüsse pro Einzelsitzung (50 Minuten, Stand 2026):

  • ÖGK: 33,70 €
  • SVS: 50,00 €
  • BVAEB: 50,20 €

Der verbleibende Betrag ist selbst zu tragen. Die tatsächliche Rückerstattung erfolgt durch Ihre Krankenkasse nach Prüfung der Voraussetzungen.

Wie funktioniert die Rückerstattung?

1. Ärztliche Untersuchung

Spätestens vor der zweiten Psychotherapieeinheit muss eine ärztliche Untersuchung (z. B. bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt) erfolgen. Eine Bestätigung darüber ist für die Einreichung erforderlich.

2. Honorarnote und Einreichung

Sie bezahlen das vereinbarte Honorar direkt nach der Sitzung bzw. gemäß Vereinbarung. Von mir erhalten Sie eine Honorarnote mit den erforderlichen Angaben und einer Zahlungsbestätigung. Diese können Sie gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

3. Ab der 11. Therapieeinheit

Die ersten zehn Einheiten sind grundsätzlich ohne vorherige Bewilligung möglich. Wenn die Psychotherapie darüber hinaus fortgesetzt werden soll, ist vor der 11. Einheit ein Antrag auf weitere Kostenzuschüsse bei der Krankenkasse erforderlich.
Die Diagnose sowie die erforderlichen Angaben zum bisherigen Therapieverlauf und zur weiteren Behandlung werden von mir im Rahmen des Antrags dokumentiert.

Gut zu wissen

Für Paar- oder Familientherapien ist eine Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich. Die Kosten werden daher privat getragen.

Bei Fragen zur Einreichung oder zu den erforderlichen Unterlagen können Sie mich gerne kontaktieren.